Liebe Spender,
Bei Spenden bis 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug
als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Neuerung bei der Kleinspendenregelung
Nach einer Information im Bayernsport Nr. 43/2016 wurde die Kleinspendenregelung überarbeitet.
Der steuerliche Nachweis für Kleinspenden (vereinfachter Zuwendungsnachweis) wird deutlich einfacher.
Bei Spenden bis 300 Euro pro Einzelzahlung - also auch mehrfach im Jahr - braucht der Zuwendungsempfänger nicht die übliche Zuwendungsbestätigung für Geldspenden auszustellen. Dem Spender reicht als Nachweis sein Kontoauszug oder
der Bareinzahlungsbeleg seiner Bank. Daraus muss allerdings klar hervorgehen, dass der Empfänger der Spende ein gemeinnütziger Verein oder ein sonstiger Empfänger nach § 52, Abs. 2, EStDV ist.
Es sind also grundsätzlich zwei Belege für den Spender erforderlich:
1. Eine vom Zuwendungsempfänger erstellte Bestätigung für den vereinfachten Spendennachweis mit Angaben über die Körperschaftsfreistellung und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
2. Die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Das kann ein Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg sein.
Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck genügt als Nachweis, wenn daraus Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind.